Liebe Cindy,
Es kommt zunächst darauf an, ob du oder der Vater des Kindes einen deutschen Arbeitsvertrag hat, wenn dem so ist, keine Sorge, hier gibt es alle Infos:
http://www.berlin.de/ba-neukoelln/verwal...elterngeld.html.
Der Papierkrieg dauert manchmal etwas, aber letztlich beziehst du dann das Elterngeld aus Deutschland.
Habt ihr/ dein Partner hier einen lokalen französischen Arbeitsvertrag und euren Wohnsitz komplett in F, dann sieht die Lage anders aus, du bist dann wirklich im französischen System und beantragst hier alle Leistungen. Wenn du noch kaum Französisch sprichst, ist es ratsam, dir Hilfe /eine übersetzende Person für die Beantragung von Leistungen zu suchen.
Liebe Grüße,
Xenia